
1. Wie viele Kindertagesstätten gibt es im Land insgesamt (bitte nach Jugendamtsbezirk aufschlüsseln)?
2. Wie viele Kindertagesstätten sind in freier Trägerschaft (bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Träger und zuständigem Jugendamtsbezirk)?
3. Welche Kostenanteile sind in den letzten drei Kitajahren bis zum 30.06.2021 bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe für die Kostentragungsregelung gem. § 12 des alten KitaG angefallen (bitte aufschlüsseln nach Jugendamtsbezirk)?
4. Welche Kostenanteile sind in den letzten drei Kitajahren bis zum 30.06.2021 bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe für die Kostentragungsregelung gem. § 14 des alten KitaG angefallen (bitte aufschlüsseln nach Jugendamtsbezirk)?
5. Welche Kostenanteile sind in den letzten drei Kitajahren bis zum 30.06.2021 bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe für die Kostentragungsregelung gem. § 15 des alten KitaG angefallen (bitte aufschlüsseln nach Jugendamtsbezirk)?
6. Mit welchen Kostenanteilen für die örtlichen Träger der Jugendhilfe ist seit Inkrafttreten des neuen KitaG ab 01.07.2021 gem. Regelungen der §§ 5, 25 bis 27 zu rechnen (bitte aufschlüsseln nach Jugendamtsbezirk)?
7. Welche seitens der Verhandlungspartner im Gespräch aufgeworfenen Rechtsfragen, die bereits im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses geprüft und bewertet wurden (Drs. 18/1888, S. 3), wurden durch die Landesregierung wie beantwortet?
(Thomas Barth, MdL)
Hierzu die Antwort der Landesregierung